Kinder enterben — Ist das möglich und was kostet es?
Können Eltern ihre Kinder enterben? Grundsätzlich ja — doch der Pflichtteil bleibt. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten und Grenzen das deutsche Erbrecht setzt.
Kann man Kinder enterben?
Ja, nach deutschem Erbrecht können Eltern ihre Kinder durch Testament von der Erbfolge ausschließen. ABER: Die enterbten Kinder behalten ihren Pflichtteilsanspruch — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Der Pflichtteil bei Enterbung
Auch nach einer Enterbung steht Kindern der Pflichtteil zu:
• Pflichtteil = 1/2 des gesetzlichen Erbteils
• Reiner Geldanspruch gegen die Erben
• Kann nicht durch Testament entzogen werden
• Verjährt nach 3 Jahren
Eine vollständige Enterbung (auch Pflichtteilsentziehung) ist nur in Ausnahmefällen möglich (§ 2333 BGB).
Wann kann der Pflichtteil entzogen werden?
Eine Pflichtteilsentziehung ist nur möglich bei:
• Schweren Straftaten gegen den Erblasser
• Böswilliger Verletzung der Unterhaltspflicht
• Rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat
Die Gründe müssen im Testament konkret benannt werden.
Häufige Fragen: Kinder enterben — Geht das?
Kann man ein Kind komplett enterben?
Man kann Kinder von der Erbfolge ausschließen, aber den Pflichtteil können sie trotzdem einfordern — es sei denn, einer der seltenen Pflichtteilsentziehungsgründe nach § 2333 BGB liegt vor.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei einem Einzelkind also 50% des Nachlasses.
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