# Kinder enterben — Ist das möglich und was kostet es?

Können Eltern ihre Kinder enterben? Grundsätzlich ja — doch der Pflichtteil bleibt. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten und Grenzen das deutsche Erbrecht setzt.

## Kann man Kinder enterben?

Ja, nach deutschem Erbrecht können Eltern ihre Kinder durch Testament von der Erbfolge ausschließen. ABER: Die enterbten Kinder behalten ihren Pflichtteilsanspruch — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

## Der Pflichtteil bei Enterbung

Auch nach einer Enterbung steht Kindern der Pflichtteil zu:

• Pflichtteil = 1/2 des gesetzlichen Erbteils

• Reiner Geldanspruch gegen die Erben

• Kann nicht durch Testament entzogen werden

• Verjährt nach 3 Jahren

Eine vollständige Enterbung (auch Pflichtteilsentziehung) ist nur in Ausnahmefällen möglich (§ 2333 BGB).

## Wann kann der Pflichtteil entzogen werden?

Eine Pflichtteilsentziehung ist nur möglich bei:

• Schweren Straftaten gegen den Erblasser

• Böswilliger Verletzung der Unterhaltspflicht

• Rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat

Die Gründe müssen im Testament konkret benannt werden.

## Häufige Fragen: Kinder enterben — Geht das?

### Kann man ein Kind komplett enterben?

Man kann Kinder von der Erbfolge ausschließen, aber den Pflichtteil können sie trotzdem einfordern — es sei denn, einer der seltenen Pflichtteilsentziehungsgründe nach § 2333 BGB liegt vor.

### Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei einem Einzelkind also 50% des Nachlasses.

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