Erbschaftssteuer — Freibeträge, Berechnung und Steuertipps
Wer erbt, muss unter Umständen Erbschaftssteuer zahlen. Doch wie hoch ist sie, welche Freibeträge gibt es und wie können Sie Steuern sparen?
Freibeträge bei der Erbschaftssteuer
Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab:
• Ehepartner / eingetragener Lebenspartner: 500.000€
• Kinder: 400.000€
• Enkel: 200.000€
• Eltern und Großeltern: 100.000€
• Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000€
• Nicht verwandte Personen: 20.000€
Erst wenn der Erbteil den Freibetrag übersteigt, fällt Erbschaftssteuer an.
Steuerklassen und Steuersätze
Es gibt drei Steuerklassen:
Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel): 7-30%
Steuerklasse II (Geschwister, Nichten/Neffen): 15-43%
Steuerklasse III (Nicht Verwandte): 30-50%
Der Steuersatz steigt progressiv mit dem steuerpflichtigen Erwerb.
Erbschaftssteuer bei Immobilien
Geerbte Immobilien werden zum Verkehrswert bewertet. Sonderregelungen:
• Familienheim: Steuerfrei für den Ehepartner bei Eigennutzung für 10 Jahre
• Vermietete Immobilien: 10% Bewertungsabschlag
• Denkmalgeschützte Gebäude: Weitere Vergünstigungen
Erbschaftssteuer für Geschwister
Geschwister fallen in Steuerklasse II mit einem Freibetrag von nur 20.000€ und Steuersätzen von 15-43%. Das bedeutet bei einem Erbe von 100.000€ eine Steuer von ca. 12.000€.
Häufige Fragen: Erbschaftssteuer — Freibeträge, Berechnung & Tipps
Ab wann muss man Erbschaftssteuer zahlen?
Erbschaftssteuer fällt an, wenn der Wert des Erbes den persönlichen Freibetrag übersteigt. Für Kinder liegt dieser bei 400.000€.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Kinder?
Kinder haben einen Freibetrag von 400.000€. Darüber hinaus gilt Steuerklasse I mit Sätzen von 7-30%.
Müssen Geschwister Erbschaftssteuer zahlen?
Ja, Geschwister haben nur einen Freibetrag von 20.000€ und fallen in die ungünstige Steuerklasse II (15-43%).
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