# Erbschaftssteuer — Freibeträge, Berechnung und Steuertipps

Wer erbt, muss unter Umständen Erbschaftssteuer zahlen. Doch wie hoch ist sie, welche Freibeträge gibt es und wie können Sie Steuern sparen?

## Freibeträge bei der Erbschaftssteuer

Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab:

• Ehepartner / eingetragener Lebenspartner: 500.000€

• Kinder: 400.000€

• Enkel: 200.000€

• Eltern und Großeltern: 100.000€

• Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000€

• Nicht verwandte Personen: 20.000€

Erst wenn der Erbteil den Freibetrag übersteigt, fällt Erbschaftssteuer an.

## Steuerklassen und Steuersätze

Es gibt drei Steuerklassen:

Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel): 7-30%

Steuerklasse II (Geschwister, Nichten/Neffen): 15-43%

Steuerklasse III (Nicht Verwandte): 30-50%

Der Steuersatz steigt progressiv mit dem steuerpflichtigen Erwerb.

## Erbschaftssteuer bei Immobilien

Geerbte Immobilien werden zum Verkehrswert bewertet. Sonderregelungen:

• Familienheim: Steuerfrei für den Ehepartner bei Eigennutzung für 10 Jahre

• Vermietete Immobilien: 10% Bewertungsabschlag

• Denkmalgeschützte Gebäude: Weitere Vergünstigungen

## Erbschaftssteuer für Geschwister

Geschwister fallen in Steuerklasse II mit einem Freibetrag von nur 20.000€ und Steuersätzen von 15-43%. Das bedeutet bei einem Erbe von 100.000€ eine Steuer von ca. 12.000€.

## Häufige Fragen: Erbschaftssteuer — Freibeträge, Berechnung & Tipps

### Ab wann muss man Erbschaftssteuer zahlen?

Erbschaftssteuer fällt an, wenn der Wert des Erbes den persönlichen Freibetrag übersteigt. Für Kinder liegt dieser bei 400.000€.

### Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Kinder?

Kinder haben einen Freibetrag von 400.000€. Darüber hinaus gilt Steuerklasse I mit Sätzen von 7-30%.

### Müssen Geschwister Erbschaftssteuer zahlen?

Ja, Geschwister haben nur einen Freibetrag von 20.000€ und fallen in die ungünstige Steuerklasse II (15-43%).

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Quelle: https://erbteilverkauf.de/ratgeber/erbschaftssteuer-ratgeber
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