Gesetzliche Erbfolge — Wer erbt was?
Wenn kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Doch wer erbt was — und wie viel? Hier erfahren Sie alles über Ordnungen, Erbquoten und Sonderfälle.
Das Ordnungssystem der gesetzlichen Erbfolge
Das deutsche Erbrecht teilt Erben in Ordnungen ein:
1. Ordnung: Kinder und deren Nachkommen
2. Ordnung: Eltern und deren Nachkommen (Geschwister)
3. Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen
4. Ordnung: Urgroßeltern und deren Nachkommen
Erben einer höheren Ordnung schließen Erben niedrigerer Ordnungen aus.
Erbfolge ohne Testament — Schaubild
Die häufigsten Konstellationen:
• Verheiratet, 2 Kinder: Ehepartner 1/2, je Kind 1/4
• Verheiratet, keine Kinder: Ehepartner 3/4, Eltern/Geschwister 1/4
• Alleinstehend, 3 Kinder: Je Kind 1/3
• Verwitwet, 1 Kind: Kind erbt alles
Sonderstellung des Ehepartners
Der Ehepartner hat ein gesetzliches Erbrecht neben den Verwandten (§ 1931 BGB). Die Höhe hängt vom Güterstand ab:
• Zugewinngemeinschaft: 1/2 neben Kindern, 3/4 neben Eltern
• Gütertrennung: Gleicher Anteil wie Kinder
• Gütergemeinschaft: 1/4 neben Kindern
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Häufige Fragen: Gesetzliche Erbfolge
Wer erbt bei gesetzlicher Erbfolge ohne Testament?
Die Kinder erben zu gleichen Teilen. Der Ehepartner erhält je nach Güterstand 1/4 bis 1/2 des Nachlasses.
Erben Geschwister bei gesetzlicher Erbfolge?
Nur wenn der Erblasser keine Kinder und keine Eltern mehr hat. Geschwister gehören zur 2. Ordnung.
Was erbt der Ehepartner?
Bei Zugewinngemeinschaft: 1/2 neben Kindern, 3/4 neben Eltern/Geschwistern des Erblassers.
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