Pflichtteil im Erbrecht — Alles was Sie wissen müssen
Der Pflichtteil schützt nahe Angehörige davor, beim Erbe komplett leer auszugehen. Doch wer hat Anspruch, wie hoch ist der Pflichtteil und wie kann man ihn einfordern?
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht — auch wenn sie im Testament nicht bedacht oder sogar ausdrücklich enterbt wurden. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.
Wer hat Pflichtteilsanspruch?
Pflichtteilsberechtigt sind nach § 2303 BGB:
• Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel, Urenkel)
• Der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner
• Die Eltern des Erblassers (nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind)
Geschwister, Onkel, Tanten und andere Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Berechnung des Pflichtteils
Der Pflichtteil berechnet sich in zwei Schritten:
1. Gesetzlicher Erbteil bestimmen (abhängig von der Familienkonstellation)
2. Hälfte davon = Pflichtteil
Beispiel: Ein Erblasser hinterlässt Ehefrau und zwei Kinder. Der gesetzliche Erbteil jedes Kindes beträgt 1/4. Der Pflichtteil ist also 1/8 des Nachlasses.
Pflichtteil einfordern — so geht es
1. Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB geltend machen
2. Notarielles Nachlassverzeichnis anfordern
3. Wertermittlung des Nachlasses
4. Pflichtteil berechnen und einfordern
5. Bei Weigerung: Klage vor dem Nachlassgericht
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis des Erbfalls.
Alternative: Pflichtteilsanspruch verkaufen
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Häufige Fragen: Pflichtteil im Erbrecht
Wie hoch ist der Pflichtteil bei Enterbung?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei einem Kind als einzigem Erben wäre der gesetzliche Erbteil 100%, der Pflichtteil also 50% des Nachlasses.
Können Kinder ihren Pflichtteil einfordern?
Ja, Kinder haben immer einen Pflichtteilsanspruch — auch bei Enterbung durch Testament. Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei einem Berliner Testament?
Beim Berliner Testament haben die Kinder nach dem Tod des ersten Elternteils einen Pflichtteilsanspruch gegen den überlebenden Ehepartner.
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